Allgemeine Geschäftsbedingungen
									der 22nd GmbH sowie der 22nd IT Sicherheit & Netzwerklösungen GmbH & 
        Co. KG und der 22nd Human Network GmbH & Co. KG, Am Holzacker 4, 91085 Weisendorf, alle im Folgenden 
        22nd genannt.  
      Stand: Januar 2007 
      Nachfolgende AGB bestehen aus: 
      Teil 1. Allgemeiner Teil 
        Teil 2. Projektorientierte Dienstleistungen  
        Teil 3. Beratungsleistungen  
       
      1 Allgemeiner Teil 
      Die Regeln des Allgemeinen Teils betreffen alle Dienstleistungen, die 
        22nd anbietet, gleichermaßen.  
      1.1 Vertragsinhalt, Vertragsdurchführung
      
- 22nd erbringt individuelle Dienstleistungen ausschließlich zu diesen 
        Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Inhalt und Umfang der Dienstleistungen 
        ergeben sich aus dem jeweiligen Dienstleistungsvertrag oder einem individuellen 
        Angebot.
 
- Die Zeiten, in denen Dienstleistungen erbracht werden, sind im Dienstleistungsvertrag 
        vereinbart, andernfalls gelten die jeweiligen Geschäftszeiten der 22nd 
        an Werktagen (Montag bis Freitag 9.00 bis 18.00 Uhr) als vereinbart.
 
- Es liegt in der Verantwortung des Kunden, personenbezogene Daten vor 
        Beginn von Dienstleistungen so zu sichern, daß ein unbeabsichtigter Zugriff 
        von 22nd hierauf nicht möglich ist.
 
- Der Kunde übernimmt als wesentliche Vertragspflicht Daten und Programme 
        in anwendungsadäquaten Intervallen, mindestens einmal täglich, in maschinenlesbarer 
        Form zu sichern und gewährleistet damit, daß diese mit vertretbarem Aufwand 
        wiederhergestellt werden können.
 
- Zur Einhaltung von Unfallverhütungsvorschriften ist es erforderlich, 
        daß der Kunde oder eine von ihm beauftragte Person während der Erbringung 
        der Dienstleistungsarbeiten am Installationsort anwesend ist. Der Kunde 
        zeigt 22nd an, wenn die Dienstleistungen in Bereichen durchgeführt werden 
        sollen, in denen mit Röntgen-, radioaktiver oder sonstiger ionisierender 
        Strahlung zu rechnen ist. Der Kunde nimmt alle Strahlenschutzverpflichtungen 
        wahr, die sich aus der Strahlenschutzverordnung, der Röntgenverordnung 
        oder sonstigen gesetzlichen Vorschriften für Dienstleistungsarbeiten in 
        den vorgenannten Bereichen ergeben.
 
- Soweit nicht anders vereinbart, ist der Erfüllungsort der Dienstleistungen 
        der vom Kunden bei Vertragsab-schluß mitgeteilte Einsatzort der vertragsgegen-ständlichen 
        Hardware bzw. Software.
   
      1.2 Vergütung 
      -  Die Dienstleistungsvergütung wird als monatliche Vergütung festgelegt. 
        Sie ergibt sich aus dem Angebot bzw. Dienstleistungsvertrag, ansonsten 
        aus der aktuellen 22nd Preis- und Produktliste.
 
-  Bei erhöhtem Dienstleistungsaufwand, 
        der sich z.B. aus kundenspezifischen Sicherheitsbestimmungen, dem Fehlen 
        der unter Ziffer 1.1 Punkt 4 genannten Voraussetzungen ist 22nd berechtigt, 
        die hierdurch verursachten Mehrkosten in Rechnung zu stellen. Darüber 
        hinaus können in Einzelfällen Einschränkungen von vertraglichen Leistungen 
        die Folge sein. Der Mehraufwand ist vom Auftragnehmer durch geeignete 
        Aufzeichnungen nachzuweisen. Hierfür genügen die vom Auftragnehmer ausgefüllten 
        und vom Auftraggeber gegengezeichneten Stundennachweise.
 
-  Ändert sich der 
        vom Statistischen Bundesamt berechnete Preisindex für die Lebenshaltung 
        aller privaten Haushalte gegenüber dem Stand des Monats August 2001 (Basis: 
        1995 = 100 Punkte) bzw. gegenüber dem Stand, der Grundlage der letzten 
        Anpassung war, um 5 Punkte oder mehr, so kann der Auftragnehmer verlangen, 
        daß der Auftraggeber der Erhöhung der Vergütung um die Höhe der Steigerung 
        schriftlich zustimmt. Mit erteilter Zustimmung tritt die Erhöhung zum 
        Zeitpunkt des Monats in Kraft, der auf den Monat folgt, in dem die Beschriebene 
        Grenze erreicht wird.
   
      1.3 Zahlungsbedingungen 
      - Alle Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar. Alle Preise 
        verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. 
 
      - Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten 
        Forderungen aufrechnen und nur aufgrund solcher Forderungen ein Zurückbehaltungsrecht 
        geltend machen.
 
      - Bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Vergütungsansprüche von 
        22nd aus diesem Vertrags-verhältnis sowie sonstiger bestehender Forderungen 
        aus der laufenden Geschäftsverbindung, mit denen sich der Kunde in Verzug 
        befindet, behält sich 22nd ein Leistungsverweigerungsrecht vor. 
 
 1.4 Eigentumsvorbehalt 
        
      Bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Vergütungs-ansprüche von 
        22nd aus diesem Vertragsverhältnis sowie sonstiger bestehender Forderungen 
        aus der laufenden Geschäftsverbindung mit dem Kunden behält sich 22nd 
        das Eigentum an den gelieferten Produkten vor.  
      1.5 Gewährleistung
        -  Fehlerhafte Dienstleistungen werden von 22nd nach-gebessert. Bei 
          Fehlschlagen der Nachbesserung kann der Kunde nach seiner Wahl die Rückgängigmachung 
          des Vertrages (Wandlung) oder Herabsetzung der Dienstleistungsvergütung 
          (Minderung) verlangen. Handelt es sich bei der Diensteleistung um eine 
          Einzelleistung im Rahmen eines Langzeitvertrages tritt an die Stelle 
          der Wandlung das Recht zur Kündigung nach Maßgabe der Ziffer 1.7.
 
      - Weitergehende Gewährleistungsansprüche sowie Schadensersatzansprüche, 
        sind - vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 1.6 - ausgeschlossen. 
 
      - Für Werk- oder Lieferleistungen beträgt die Gewähr-leistungsfrist sechs 
        Monate vom Zeitpunkt der Dienstleistung. Sie verlängert sich um den Zeitraum 
        einer etwaigen Nachbesserung.
 
      - Eine Abtretung von Gewährleistungsansprüchen durch den Kunden ist ausgeschlossen.
 
      - Von 22nd herausgegebene technische Daten, Spezifikationen, Softwareproduktbeschreibungen, 
        Leistungsbeschreibungen, Diensthandbücher oder Qualitätsbeschreibungen 
        enthalten keine Zusicherungen von Eigenschaften, es sei denn, sie sind 
        von 22nd einzeln ausdrücklich als solche schriftlich bestätigt worden.
 
      - Die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ist ausgeschlossen soweit 
        offene und erkennbare Mängel ab Beendigung der Leistung bzw. einer abrechenbaren 
        Teilleistung nicht innerhalb einer Woche schriftlich gerügt werden. Gleiches 
        gilt für verdeckte Mängel ab Kenntnis oder Kennen müssen.
   1.6 Haftung 
        - 22nd haftet für Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, soweit
  
      - diese durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden, 
        - diese auf das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft zurückzuführen 
        sind oder  
        - das Produkthaftungsgesetz eine zwingende Haftung vorsieht. 
      - 22nd haftet darüber hinaus, soweit sich aus vorstehendem nichts anderes 
        ergibt, nur in folgendem Umfang:
 
      - Für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, insgesamt 
        höchstens bis DM 3.000.000 (i. W. drei Millionen Deutsche Mark) für Personen- 
        und Sachschäden und bis DM 500.000 (i. W. fünfhunderttausend Deutsche 
        Mark) für Vermögensschäden sowie im Rahmen der Umwelthaftung bis DM 1.000.000 
        (i.W. eine Million Deutsche Mark) für Personen-, Sach-, Vermögensschäden. 
         
        - Im Falle eines von 22nd zu vertretenden Verlustes von Daten oder Programmen 
        für den Wiederherstellungsaufwand nur in Höhe des Aufwandes, der entsteht, 
        wenn der Kunde regelmäßige Datensicherung durchgeführt und dadurch sichergestellt 
        hat, daß verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt 
        werden können. 
      Soweit der Auftraggeber eine höhere Deckungssumme vom Auftragnehmer wünscht, 
        ist hierzu eine zusätzliche Vereinbarung abzuschließen. Die Kosten der 
        erhöhten Versicherung trägt der Auftraggeber. 
      - Die Haftung von 22nd ist, soweit sich aus Ziffer 1.6 Punkt 1 nichts anderes 
        ergibt,
 
      - für entgangenen Gewinn, Mangelfolgeschäden und sonstige mittelbare 
        Schäden,  
        - für leichte Fahrlässigkeit und für Schäden, deren Entstehung bei Vertragsschluß 
        typischerweise nicht vorhersehbar war, ausgeschlossen. 
      - Soweit sich aus den vorstehenden Absätzen dieser Ziffer nichts anderes 
        ergibt, ist jede Haftung von 22nd, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen.
  
        1.7 Dauer, Kündigung 
      - Dienstleistungsverträge treten mit Unterzeichnung durch beide Parteien in 
      Kraft und dauern, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist oder sich nicht 
      aus der Natur des Vertrages etwas anderes ergibt, für die im Vertrag vereinbarte 
      Laufzeit. Wird der Dienst-leistungsvertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, 
      können der Vertrag oder einzelne Positionen daraus von jeder Partei mit 
      einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende schriftlich gekündigt werden, 
      falls dadurch eine Mindestlaufzeit von zwölf Monaten nicht unterschritten 
      wird.
  
      - Das Recht der Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung 
        einer Frist bleibt unberührt. 22nd kann den Dienstleistungsvertrag aus 
        wichtigem Grund insbesondere dann kündigen, wenn
 
      - ein Zahlungsrückstand von mehr als 45 Tagen besteht, 
        - der Kunde eine Vertragspflicht schwer oder trotz Mahnung wiederholt 
        verletzt,  
        - Voraussetzungen gemäß Ziffer 1.1 Punkt 4 trotz Mahnung nicht erfüllt 
        oder nachgewiesen werden, 
        - der Kunde zahlungsunfähig wird, einem Konkurs- oder gerichtlichen Vergleichsverfahren 
        unterliegt oder wenn entsprechende Verfahrensanträge mangels einer die 
        Kosten deckenden Masse abgelehnt wurden. 
      Kein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung durch den Kunden ist 
        die während der Vertragslaufzeit erfolgte Veräußerung oder Außerbetriebnahme 
        der Vertragsgegenstände durch den Kunden.   1.8 Export-  Produkte, Leistungen 
        oder technische Daten, die Gegenstand dieses Vertrages sind und vom Kunden 
        exportiert werden, können US-amerikanischen oder anderen Exportvorschriften 
        unterliegen, für deren Einhaltung 22nd keine Gewährleistung übernimmt. 
        Dies betrifft auch alle Produkte, die direkt auf der Grundlage dieser 
        technischen Daten hergestellt wurden.
 
      - Der Kunde versichert, daß er diese Vorschriften in eigener Verantwortung 
        beachten wird. 22nd ist berechtigt, die Erfüllung dieses Vertrages zu 
        verweigern, wenn dadurch Exportvorschriften verletzt würden.
  
      1.9 Allgemeines- 22nd behält sich vor, für die von ihr zu erbringende 
        Leistung Subunternehmer einzuschalten.
 
      - Die Abtretung von Rechten und Ansprüchen aus diesem Vertrag ist nur mit 
        vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Vertragspartei zulässig. 
        Dies gilt nicht für die Abtretung von Vergütungsansprüchen. 22nd ist jedoch 
        berechtigt, den Vertrag insgesamt auf andere Gesellschaften der 22nd Unternehmensgruppe 
        in Deutschland zu übertragen.
 
      - Erweist sich eine Bestimmung dieses Vertrages als unwirksam, so berührt 
        dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht.
 
      - Die Nichtausübung eines Rechts durch 22nd gemäß diesen Bestimmungen bedeutet 
        keinen Verzicht auf die künftige Geltendmachung dieses Rechts.
 
      - Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit 
        der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder 
        ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird, vorbehaltlich eines 
        abweichenden ausschließlichen Gerichtsstandes für alle Rechtsstreitigkeiten 
        aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag, als alleiniger Gerichtsstand 
        Frankfurt am Main vereinbart.
 
      - Dieser Vertrag ersetzt alle etwaigen früheren Vereinbarungen zwischen 
        den Parteien über denselben Gegenstand. Änderungen und Ergänzungen sowie 
        Nebenabreden, insbesondere Zusicherungen, bedürfen der Schriftform. Dies 
        gilt auch für einen etwaigen Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis.
 
      - Beschafft 22nd im Rahmen eines Dienstleistungsprojektes Hardware und/oder 
        Software von dritten Herstellern, so finden auf diese Beschaffungen ausschließlich 
        die Gewährleistungs-bestimmungen des jeweiligen Herstellers Anwendung..
 
      - 22nd wird das Recht eingeräumt, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart, 
        unter Wahrung der Geheimhaltungsbestimmungen den Kunden als Referenz zu 
        benennen.
 
 2 Projektorientierte Dienstleistungen 22nd erbringt über die 
        traditionellen Dienstleistungen hinaus weitere individuelle Dienstleistungen 
        im Rahmen von Projekten, deren Inhalt und Umfang sich aus der Leistungsbeschreibung 
        des jeweiligen Projektvertrags oder aus einem individuellen Projektangebot 
        ergeben. Soweit dort nichts Gegenteiliges geregelt ist, gilt ergänzend:  
        2.1 Vertragsdurchführung, Repräsentanten- Soweit Erfüllungsgehilfen im 
        Betrieb des Kunden eingesetzt werden, verbleibt das Weisungs- und Aufsichtsrecht 
        (Direktionsrecht) uneingeschränkt bei 22nd, d.h. 22nd organisiert die 
        zur Erfüllung des Vertrages notwendigen Handlungen selbst und eigenverantwortlich. 
        Dabei bestimmt 22nd insbesondere:
 
      - die Entscheidung über Auswahl der eingesetzten Erfüllungsgehilfen (Anzahl 
        und Qualifikation von Personal),  
        - die Entscheidung über Ausbildung und Einarbeitung,  
        - die Bestimmung der Arbeitszeit und Anordnung von Überstunden,  
        - die Gewährung von Urlaub und Freizeit,  
        - die Durchführung der Anwesenheitskontrolle und 1.  
        - die Überwachung der Ordnungsmäßigkeit der Arbeitsabläufe. 
      - Werden Vertragsleistungen von 22nd im Betrieb des Kunden durchgeführt, 
        stellt dieser geeignete und mit ausreichenden Bürokommunikationsmitteln 
        ausge-stattete Räumlichkeiten bereit, die von seinen anderen Räumlichkeiten 
        separiert und eigenständig organisiert werden.
 
      - Arbeiten im Betrieb des Kunden außerhalb der bei 22nd üblichen Arbeitszeit 
        werden mit dem Kunden abgestimmt.
 
      - 22nd benennt einen Repräsentanten und dessen Stellvertreter. Der 22nd-Repräsentant 
        ist allein berechtigt, gegenüber den Arbeitnehmern von 22nd das Direktionsrecht 
        wahrzunehmen und verbindliche Erklärungen für 22nd abzugeben und entgegen-zunehmen.
 
      - Auch der Kunde benennt einen Repräsentanten und dessen Vertreter. Der 
        Kundenrepräsentant gibt die projektbezogenen Ausführungsanweisungen, die 
        sich jedoch nur auf das Ergebnis und nicht auf die einzelnen Verrichtungen 
        beziehen.
 
      - Die Repräsentanten haben darüber hinaus die Aufgabe, alle zur Durchführung 
        des Projekts erforder-lichen Maßnahmen zu veranlassen, zu koordinieren 
        und zu überwachen. 
 
 2.2 Kooperation, Mitwirkung, Beistellung- Infolge 
        der hohen Komplexität und Individualität von Dienstleistungprojekten ist 
        der Projekterfolg von einer intensiven Kooperation zwischen dem Kunden 
        und 22nd abhängig.
 
      - Der Kunde übernimmt als wesentliche Vertragspflicht die vereinbarten 
        Mitwirkungs- und Beistellungs-leistungen in qualifizierter Form und zu 
        den vereinbarten bzw. zu den für die Projektrealisierung erforderlichen 
        Terminen.
 
      - Kommt der Kunde seinen Kooperations-, Mitwirkungs- und Beistellungspflichten 
        ganz oder teilweise nicht nach, ist 22nd berechtigt, den Vertrag fristlos 
        zu kündigen, sofern der Kunde auch innerhalb einer angemessenen Nachfrist 
        nicht reagiert.
 
 2.3 Änderung der Leistung- Wünscht der Kunde nach Abschluß 
        des Vertrages Änderungen der geschuldeten Projektleistungen, wird 22nd 
        - ggf. gegen gesonderte Vergütung - prüfen, ob die gewünschten Änderungen 
        durchführbar sind.
 
      - Für diesen Fall wird 22nd dem Kunden innerhalb angemessener Frist ein 
        entsprechendes Änderungsangebot unter Berücksichtigung der Auswirkungen 
        auf die Preise, die Leistungsinhalte und den Zeitplan erstellen.
 
      - Erkennt 22nd, daß bereits erbrachte Projektleistungen im Fall der Durchführung 
        der vom Kunden gewünschten Änderungen ganz oder teilweise nicht mehr wirtschaftlich 
        sinnvoll verwendbar sind, wird 22nd dies dem Kunden möglichst frühzeitig 
        mitteilen. In diesem Fall kann der Kunde eine Unterbrechung der betroffenen 
        Projektarbeiten verlangen, wenn er sich gleichzeitig schriftlich zur Übernahme 
        der durch die Unterbrechung entstehenden Mehraufwendungen bereit erklärt. 
        Festpreisvereinbarungen enthalten keine durch vorstehende Regelung 
        verursachten Mehrkosten.
      
Der Mehraufwand ist vom Auftragnehmer durch geeignete Aufzeichnungen 
        nachzuweisen. Hierfür genügen die vom Auftragnehmer ausgefüllten und vom 
        Auftraggeber gegengezeichneten täglichen Stundennachweise.  
      - Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich um die Kalendertage, an 
        denen 22nd Änderungswünsche prüft, Änderungsangebote erstellt, Verhandlungen 
        mit dem Kunden über Änderungsangebote führt oder infolge des Änderungsverlangens 
        die Projekt-realisierung auf Verlangen des Kunden unterbrochen wurde, 
        zuzüglich einer angemessenen Wieder-anlauffrist.
 
      - Wird über ein Änderungsangebot innerhalb einer Frist von vier Wochen 
        keine Einigung erzielt oder kann aus technischen, organisatorischen oder 
        wirtschaftlichen Gründen ein dem Änderungswunsch des Kunden entsprechendes 
        Angebot nicht abgegeben werden, setzt 22nd die Vertragsdurchführung gemäß 
        Projektvertrag fort. Ist die Leistung in dieser Form für den Auftraggeber 
        nicht verwendbar, hat er das Recht, den Vertrag schriftlich mit einer 
        Frist von 2 Wochen zu kündigen.
 
 2.4 Abnahme- Die Projektleistungen unterliegen 
        der Abnahme, soweit ausdrücklich und schriftlich eine Abnahme für sie 
        vereinbart wurde.
 
      - Für abgrenzbare und wirtschaftlich selbständig nutzbare Leistungsteile 
        kann 22nd die Durchführung von Teilabnahmen verlangen. In diesem Fall 
        gilt mit der letzten Teilabnahme (,,Endabnahme") die gesamte Projektleistung 
        als abgenommen. Bereits erfolgte Teilabnahmen bleiben vom Erfolg der Endabnahme 
        unberührt.
 
      - Sobald 22nd die vertragsgegenständlichen Leistungen oder für eine Teilabnahme 
        geeignete Teilleistungen abgeschlossen hat, erklärt 22nd dem Kunden die 
        Abnahmebereitschaft. Spätestens eine Woche nach Erhalt dieser Erklärung 
        wird der Kunde die Abnahmeprüfung entsprechend der Beschreibung des Abnahmeverfahrens 
        durchführen und die Abnahme durch Gegenzeichnung des Abnahmeprotokolls 
        erklären. Die Abnahme darf nicht verweigert werden, wenn Abweichungen 
        vorliegen, die die Gesamt-funktionalität, gemessen an der Leistungs-beschreibung, 
        nur unwesentlich beeinträchtigen. Solche Abweichungen werden im Abnahmeprotokoll 
        festgehalten und von 22nd im Rahmen der Gewährleistung beseitigt.
 
      - Ergeben sich bei der Abnahme wesentliche Abweichungen von der geschuldeten 
        Leistung, kann der Kunde die Abnahme verweigern und 22nd eine angemessene 
        Nachfrist von mindestens vier Wochen zur vertragsgemäßen Nachholung der 
        Leistung setzen. Danach findet entsprechend eine erneute Abnahme statt. 
        22nd hat das Recht zur zweimaligen Nachbesserung.
 
      - Die Abnahme (Teilabnahme) gilt als erklärt, wenn der Kunde, obwohl 22nd 
        nach Erklärung der Abnahmebereitschaft die Abnähmeerklärung des Kunden 
        unter Hinweis auf die Folgen des Fristablaufs und unter Setzung einer 
        angemessenen Nachfrist angemahnt hat, auch innerhalb dieser Nachfrist 
        die Abnahme nicht erklärt oder ohne ausreichenden Grund verweigert.
 
 2.5	
        Gewährleistungsfristen bei Teil-Leistungen Gewährleistungsfristen beginnen 
        mit der (Teil-)Abnähme der (Teil-)Leistung, soweit eine (Teil-)Abnahme 
        nach diesem Vertrag vereinbart oder erforderlich ist. In sonstigen Fällen 
        beginnen Gewährleistungsfristen mit Installation oder, soweit diese von 
        22nd nicht durchgeführt wird, mit Lieferung. 3 Beratungsleistungen 3.1	
        Vertragsgegenstand
      - Gegenstand dieser Vertragsbedingungen sind Beratungsleistungen von 22nd, 
        die die Erteilung von Rat und Auskünften bei der Planung, Vorbereitung 
        und Durchführung unternehmerischer oder fachlicher Entscheidungen z.B. 
        in folgenden Bereichen umfassen können: 
        
 - Unternehmensführung, Managementberatung 
          - EDV- und Informationstechnologie  
          - Auswahl und Einsatz von Anwendungslösungen 
          - Systementwurf, Systemarchitektur, System-entwicklung 
          - Entwicklung, Anpassung und Integration von Hard- und Software  
          - etc.   - Geschuldet ist stets die vereinbarte Beratungstätigkeit, nicht 
          die Erzielung eines bestimmten Erfolges oder die Erstellung von Gutachten 
          oder anderen Werken. Die Leistungen von 22nd sind erbracht, wenn die 
          erforderlichen Untersuchungen, Analysen und die sich daraus ergebenden 
          Schlußfolgerungen mit dem Kunden erarbeitet sind.
 -  3. Die Verantwortung 
          für etwaige von 22nd unterstützte Kundenprojekte und daraus resultierende 
          Ergebnisse liegt beim Kunden.
  3.2 Leistungsbeschreibung, Änderung der 
          Leistung- Der Umfang sowie die genaue Beschreibung der von 22nd geschuldeten 
          Beratungsleistungen ergibt sich - soweit im Einzelfall nicht anders 
          vereinbart - aus dem diesen Vertragsbedingungen als Anlage beigefügten 
          22nd-Angebot. Das 22nd-Angebot hat Vorrang gegenüber etwa widersprechenden 
          Klauseln dieser Vertragsbedingungen.
 - 22nd wird nach Vertragsschluß 
          geäußerte Änderungsverlangen des Kunden ausführen, sofern dies ohne 
          zusätzliche Kosten oder Terminverschiebung möglich ist. Andernfalls 
          teilt 22nd dem Kunden innerhalb angemessener Frist die notwendigen Mehraufwendungen 
          und/oder Terminverschiebungen mit. Bestätigt der Kunde nicht binnen 
          weiterer 14 Tage die Änderung, so gilt das Änderungsverlangen als aufgehoben.
   
          3.3 Beratungsdurchführung- 22nd benennt schriftlich einen verantwortlichen 
          Ansprechpartner für den Kunden. Nur mit ihm können verbindliche Absprachen 
          über alle Fragen der Leistungsdurchführung getroffen werden. Seine Erklärungen 
          gegenüber dem Kunden sind für 22nd verbindlich.
 - Auch wenn Arbeitnehmer 
          oder sonstige Erfüllungsgehilfen von 22nd (nachfolgend "Mitarbeiter") 
          in Betriebsstätten des Kunden eingesetzt werden, verbleibt das Weisungs- 
          und Direktionsrecht uneingeschränkt bei 22nd. 22nd obliegt insbesondere: 
          - die Entscheidung über Auswahl und Anzahl der eingesetzten Mitarbeiter, 
          - die Ausbildung und Einarbeitung der Mitarbeiter, - die Festlegung 
          der Arbeitszeit und Anordnung eventueller Überstunden, - die Gewährung 
          von Urlaub und Freizeit - die Durchführung von Arbeitskontrollen 3. 
          die Überwachung der Ordnungsgemäßheit der Arbeitsabläufe
 
        - Der zeitliche Umfang der Beratung beträgt 8 Arbeitsstunden pro Tag. 
          Beginn und Ende der Regelarbeitszeit richtet sich nach der jeweils gültigen 
          Arbeitszeitregelung von 22nd.
 
 3.4 Mitwirkung des Kunden 
      - Der Kunde wird 22nd 
        
- eine Kontaktperson benennen, die während der vereinbarten Zeit zur 
          Verfügung steht und die ermächtigt ist, die im Rahmen der Durchführung 
          des Auftrages erforderlichen Erklärungen für den Kunden abzugeben und 
          entgegenzunehmen,  
          - abgetrennte Arbeitsräume und alle erforderlichen Arbeitsmittel nach 
          Bedarf ausreichend zur Verfügung stellen,  
          - jederzeit Zugang zu dem für Ihre Tätigkeit erforderlichen Informationen 
          verschaffen und sie rechtzeitig mit allen erforderlichen Unterlagen 
          versorgen,  
          - im Falle von Programmierarbeiten oder DV-gestützten Auswertungen, 
          Rechnerzeiten, Testdaten, Datenerfassungskapazitäten etc. rechtzeitig 
          und ausreichend zur Verfügung stellen, 2. 
          - besondere Ausweise für Mitarbeiter, soweit solche zum Betreten des 
          Betriebsgeländes notwendig sind, so ausstellen, daß eine eindeutige 
          Unterscheidung gegenüber Mitarbeitern des Kunden sichergestellt ist.  
        - Der Kunde wird die vertraglichen Leistungen der 22nd entsprechend des 
          im Beratungsvertrag definierten Einsatzplans termingerecht abrufen.
   
          3.5 Rechte an Arbeitsergebnissen und Software- Der Kunde steht dafür 
          ein, daß die im Rahmen der vertraglichen Tätigkeit von 22nd gefertigten 
          Berichte, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen, Aufstellungen, 
          Berechnungen und sonstigen Arbeitsergebnisse nur für seine eigenen Zwecke 
          verwandt und nicht ohne ausdrückliche Zustimmung von 22nd publiziert 
          werden. Die Nutzung der erbrachten Beratungsleistungen für mit dem Kunden 
          verbundene Unternehmen bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. 
          
 - Soweit die Arbeitsergebnisse urheberrechtsfähig sind, bleibt 22nd 
          Urheber. Der Kunde erhält in diesen Fällen das nur durch 3.5, Satz 1, 
          eingeschränkte, im übrigen zeitlich und örtlich unbeschränkte, unwiderrufliche, 
          einfache und nicht übertragbare Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen. 
          
 - Soweit dem Kunden Software überlassen wird, erfolgt dies auf Grundlage 
          der Softwarelizenz-Regelung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen 
          von 22nd.
 
 3.6 Rechte an Arbeitsmitteln Sofern 22nd zur Erbringung der 
          Beratungsleistung Beratungs-Methoden/-Produkte/-Werkzeuge während der 
          Dauer der Beratung einsetzt, verpflichtet sich der Kunde, die ihm überlassenen 
          Beratungs-Methoden/-Produkte/-Werkzeuge und/oder die damit zur Verfügung 
          gestellten Dokumentationen nicht zu verändern, zu entfernen, zu kopieren 
          oder zu transferieren, noch an Dritte weiterzugeben oder Dritten davon 
          Kenntnis zu geben ohne vorherige Zustimmung von 22nd. Sämtliche Rechte 
          an den genannten Werkzeugen und Dokumentationen verbleiben ausschließlich 
          bei 22nd. 3.7 Geheimhaltung22nd und der Kunde vereinbaren, über Einzelheiten 
          dieses Vertrages sowie vertrauliche Informationen über technische, geschäftliche 
          und betriebliche Angelegenheiten der anderen Vertragspartei Stillschweigen 
          zu bewahren. Einzelheiten können gesondert geregelt werden. Die Geheimhaltungspflicht 
          bleibt auch nach Beendigung des Vertrages bestehen. 3.8 Vergütung 
          - Die Vergütung ergibt sich aus dem 22nd-Angebot.
 - Die der Vergütung 
          zugrunde gelegte Arbeitszeit von 22nd umfaßt auch die tatsächlich aufgewendete 
          Zeit der An- und Abreise. Sie beginnt frühestens und endet spätestens 
          in der jeweiligen dem Kunden nächstgelegenen Geschäftsstelle. Leistungen 
          außerhalb der Regelarbeitszeit (siehe 3.3 Satz 3) werden gesondert verrechnet 
 - 
          Reisekosten und erforderliche Spesen für Reisen im Rahmen des Beratungsauftrages 
          werden in der entstandenen Höhe dem Kunden belastet.
 - Etwaige Kosten 
          für Dokumentationen, Beratungsmaterial, DV-Rechenzeiten und Telekommunikationskosten 
          werden gesondert berechnet.
 - Die Rechnungsstellung erfolgt, soweit 
          im Einzelfall nicht anders geregelt,
- bei Abrechnung nach Aufwand monatlich 
          oder  - bei Festpreisvereinbarung i.H.v. 50 % nach Auftragserteilung 
          und 50 % nach Leistungserbringung  - zuzüglich der jeweils gültigen 
          gesetzlichen Mehrwertsteuer.  
        - >Im Falle der Kündigung des Beratungsvertrages oder einzelner im Beratungsvertrag 
          definierter Vertragsteile wird die Vergütung für alle erbrachten, aber 
          noch nicht abgerechneten Leistungen sofort fällig.
 
 3.9 Zahlungsbedingungen 
          - Zahlungen sind mit Rechnungstellung ohne Abzug fällig, zuzüglich 
          Mehrwertsteuer in der jeweils gültigen gesetzlichen Höhe.
 - Der Kunde 
          kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen 
          aufrechnen und nur wegen solcher Forderungen ein Zurückbehaltungsrecht 
          geltend machen.
 - Überschreitet der Kunde die eingeräumten Zahlungsfristen, 
          werden, ohne daß es einer vorherigen Mahnung bedarf, ab Eintritt der 
          Fälligkeit Zinsen in Höhe von 2% p.a. über dem jeweiligen Diskontsatz 
          der Deutschen Bundesbank auf die vereinbarte Vergütung geschuldet, es 
          sei denn, der Kunde weist nach, daß 22nd ein wesentlich geringerer Zinsschaden 
          entstanden ist.
 
 3.10 Vertragsdauer- Dieser Vertrag tritt mit Unterzeichnung 
          in Kraft und läuft, soweit ein Endzeitpunkt angegeben ist, bis zu diesem, 
          anderenfalls auf unbestimmte Dauer.
 - Läuft der Beratungsvertrag auf 
          unbestimmte Dauer, kann er von beiden Parteien mit einer Frist von einem 
          Monat zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.
 - Unberührt bleibt 
          das Kündigungsrecht aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund für 22nd 
          liegt insbesondere vor, wenn (a) der Kunde eine schwerwiegende Vertragsverletzung 
          begeht, oder (b) der Kunde seiner Abrufpflicht gemäß Ziffer 4.2 nicht 
          innerhalb der im Beratungsvertrag festgelegten Zeiträume und auch innerhalb 
          einer von 22nd gesetzten Nachfrist von 30 Tagen nicht nachkommt, oder 
          (c) in der Geschäftsleitung oder den Beteiligungsverhältnissen des Kunden 
          eine Änderung eintritt, mit der sich 22nd nicht billigerweise einverstanden 
          erklären muß, oder (d) der Kunde zahlungsunfähig wird oder Vollstreckungsmaßnahmen, 
          einem Konkurs- oder gerichtlichen Vergleichsverfahren unterliegt oder 
          Antrag auf Durchführung entsprechender Verfahren über das Vermögen des 
          Kunden gestellt ist.
 
 3.11 Verletzung von Schutzrechten Dritter- 22nd 
          wird den Kunden auf eigene Kosten gegen alle Ansprüche verteidigen, 
          die aus einer angeblichen Verletzung deutscher Schutzrechte (Patente, 
          Urheberrechte, Warenzeichen, etc.) durch gemäß diesen Bedingungen gelieferte 
          oder lizenzierte Produkte, Dokumentationen oder technische Daten gegen 
          den Kunden hergeleitet werden, und dem Kunden alle rechtskräftig auferlegten 
          Kosten und Schadensersatzbeträge ersetzen, sofern der Kunde 22nd unverzüglich 
          von solchen Ansprüchen schriftlich benachrichtigt, 22nd alle notwendigen 
          Informationen erteilt und sonstige angemessene Unterstützung gewährt 
          und 22nd die alleinige Entscheidung darüber vorbehalten bleibt, ob der 
          Anspruch abgewehrt oder verglichen wird.
 - Im Falle der Verletzung 
          eines Schutzrechtes wird 22nd unter Ausschluß weitergehender Ansprüche 
          nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten das betreffende Produkt 
          oder die Dokumentation derart abändern oder austauschen, daß keine Schutzrechte 
          Dritter mehr verletzt werden und dennoch die vereinbarten Spezifikationen 
          weiterhin eingehalten werden, oder dem Kunden durch Abschluß eines Lizenzvertrages 
          mit dem Schutzrechtsinhaber das weitere Nutzungsrecht verschaffen, oder 
          das Produkt oder die Dokumentation unter Rückerstattung des bezahlten 
          Kaufpreises bzw. der Lizenzgebühr abzüglich einer angemessenen Benutzungsgebühr 
          für die Zeit, in der sich das betreffende Produkt beim Kunden befand, 
          zurücknehmen.
 - 22nd haftet nicht für die Verletzung von Schutzrechten, 
          wenn diese auf der Verwendung eines 22nd-Produkts in Verbindung mit 
          nicht von 22nd gelieferten Produkten oder auf einer Änderung eines 22nd-Produktes 
          beruht, die nicht von 22nd autorisiert war. 22nd haftet ferner nicht 
          für Schutzrechtsverletzungen, die aus einer für das betreffende 22nd-Produkt 
          nicht vorgesehenen Verwendung resultieren.
 - Über die in den vorstehenden 
          Unterabschnitten genannten Ansprüche hinaus stehen dem Kunden im Falle 
          der Geltendmachung von Verletzungen von Schutzrechten durch Dritte - 
          vorbehaltlich etwaiger Ansprüche gemäß Ziffer 1.6 - keine weiteren Ansprüche 
          zu.
   
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